Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Firmen Arcadis Germany B.V. & Co. KG, IB&T Software GmbH, SIGNON Deutschland GmbH sind bemüht, diese Webseite im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen.
 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.railplanning360.com

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite und die darin veröffentlichten Inhalte sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht oder nicht vollständig barrierefrei:

  • In den Webauftritt eingebundene PDF-Dokumente
  • In den Webauftritt eingebundene Videos
  • In den Webauftritt eingebundene Grafiken
  • Einige Bereiche und Inhaltselemente der Webseiten (Template-Elemente)

Begründung

  • Bislang konnten noch nicht alle PDF-Dokumente in ein barrierefreies Format überführt werden. Sie werden sukzessive angepasst.
  • Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiodeskription konnte bislang nicht realisiert werden. Auch hier ist eine Anpassung in Planung.
  • Dokumente, die von Dritten bereitgestellt werden, liegen teilweise nicht barrierefrei vor.
  • Einige Bereiche und Inhaltselemente der Webseiten (Template-Elemente) sind noch nicht vollständig barrierefrei. Diese Einschränkungen bei der Barrierefreiheit werden im Zuge kontinuierlich durchgeführter Updates, soweit möglich, sukzessive behoben.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 20.08.2026 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung auf Basis von Prüfschritten aus dem BITV-Test und Tests mit Software-Werkzeugen.

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:

IB&T Software GmbH
An'n Slagboom 51
22848 Norderstedt

Telefon: +49 40 53412-0
E-Mail: info(at)card-1.com

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen.